
Besuch in der Justizvollzugsanstalt Sehnde
Alles Wissenswerte zum Besuch für Inhaftierte
Ausweispflicht
Besucherinnen und Besucher müssen sich durch Vorlage eines gültigen Ausweispapiers - keine Kopie - an der Pforte ausweisen und durch Vorlage eines Besucherscheins / einer Besuchserlaubnis anmelden. Zu den gültigen Ausweispapieren zählen:
- Personalausweis
- Reisepass
- Identifikationsausweise der EU-Mitgliedsstaaten
- Ausweisersatz
- Aufenthaltserlaubnis
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- Dienstausweis
Der Führerschein gilt nicht als Ausweisdokument!
Kinder müssen im Ausweisdokument der Eltern eingetragen sein oder über einen Kinder-ausweis verfügen. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein.
In Ausnahmefällen kann hier auch die Vorlage einer Geburtsurkunde als ausreichende Legimitation angesehen werden.
Kinder und Jugendliche unter zwischen 14 und 18 Jahren, die Inhaftierte allein besuchen wollen, dürfen ohne besondere Genehmigung einer/eines Erziehungsberechtigten nicht zugelassen werden. Unter 14 Jahren findet der Besuch ausschließlich in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten oder mit einer/einem Erwachsenen, der eine schriftliche Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten vorlegen kann, statt. Zudem müssen die Erziehungsberechtigten beim ersten Besuch anwesend sein und eine entsprechende Einverständniserklärung für Folgebesuche unterzeichnen.
Die Ausweisdokumente verbleiben an der Außenpforte. Der Besucher erhält einen Besucherausweis, den er gut sichtbar am Oberkörper zu tragen hat. Wenn sich Besucher oder Kinder nicht ausweisen können, findet der Besuch nicht statt.
Es werden maximal 3 Besucher einschließlich Kinder je Besuch zugelassen.
Ab 01.12.2022 wird die Gewährung von Besuchen zu folgenden Besuchszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
14:00- 15.00 Uhr 15:30 - 16.30 Uhr 17:00-18.00 Uhr
18.30- 19.30 Uhr
Samstag:
08:30- 09:30 Uhr 10:00 -11:00 Uhr 11:30-12:30 Uhr
14:00- 15:00 Uhr 15:30 -16:30 Uhr
17:00- 18:00 Uhr
im Sammelbesuchsraum ermöglicht. Der Mittwoch entfällt als Besuchstag!
