Besuch in der Justizvollzugsanstalt Sehnde
Alles Wissenswerte zum Besuch für Inhaftierte
Ausweispflicht
Besucherinnen und Besucher benötigen für die Anmeldung einen Besucherschein für den Besuch von Strafgefangenen oder eine Besuchserlaubnis für den Besuch von Untersuchungsgefangenen. Es muss auch ein gültiger Ausweis mitgebracht werden. Eine Kopie des Ausweises reicht nicht aus. Folgende Dokumente sind gültige Ausweise:
- Personalausweis
- Reisepass
- Identifikationsausweise der EU-Mitgliedsstaaten
- Ausweisersatz
- Aufenthaltserlaubnis
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- Dienstausweis
Der Führerschein gilt nicht als Ausweisdokument!
Kinder benötigen einen Personalausweis oder (Kinder)Reisepass.
Bei Neugeborenen bis zu 6 Monaten kann eine Geburtsurkunde als Ersatz benutzt werden.
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) dürfen Inhaftierte alleine besuchen. Dafür brauchen sie die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter 14 Jahren benötigen eine Begleitung. Diese kann zum Beispiel ein Erziehungsberechtigter sein. Auch der Besuch mit einem anderen Erwachsenen als Begleitung ist möglich. Dafür muss eine schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten des Kindes mitgebracht werden. Beim ersten Besuch eines Kindes muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein. Für weitere Besuche des Kindes muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Nach der Kontrolle Ihrer Ausweise, bekommen Sie ein Besucherausweis. Dieser ist sichtbar am Körper zu tragen.
Wenn sich Besucher oder Kinder nicht ausweisen können, findet der Besuch nicht statt.
Es werden maximal 3 Besucher einschließlich Kinder je Besuch zugelassen.
Genehmigter und terminierter Besuch ist zu folgenden Uhrzeiten möglich:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
14:00- 15.00 Uhr 15:30 - 16.30 Uhr 17:00-18.00 Uhr
18.30- 19.30 Uhr
Samstag:
08:30- 09:30 Uhr 10:00 -11:00 Uhr 11:30-12:30 Uhr
14:00- 15:00 Uhr 15:30 -16:30 Uhr
17:00- 18:00 Uhr
Der Besuch findet in einem Gemeinschaftsraum statt. Mittwochs ist kein Besuch möglich!