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Informationen zum Datenschutz für Besucher und Angehörige

Informationen zum Datenschutz für Besucher und Angehörige

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die JVA Sehnde verarbeitet personenbezogene Daten. Die Datenverarbeitung erfolgt nur in dem erforderlichen Umfang und zu der Erfüllung der Aufgaben der JVA Sehnde. Eine Datenverarbeitung externer Personen (wie z. B. Besucher, Lieferanten, Kunden, Angehörige von Gefangenen) findet insbesondere in folgenden Fällen statt:

1. Beim Zutritt in die JVA Sehnde werden zum Zwecke der Identifizierung der volle Name, das Geburtsdatum, die vollständige Anschrift sowie die Ausweisnummer verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, kann der Einlass in der JVA Sehnde nicht gewährt werden.

2. Bei der Zusendung von Briefen an Gefangene wird zum Zwecke der Strafvollstreckung der volle Name und die vollständige Adresse des Absenders verarbeitet, sofern die Daten auf dem Brief angegeben sind. Wenn ein Gefangener einen Brief absendet, werden die gleichen Daten des Adressaten aus dem gleichen Zweck verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

1. Die Datenerhebung und Verarbeitung erfolgt in dem erforderlichen Umfang und zu der Erfüllung der Aufgaben der JVA Sehnde, dies beruht auf Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO.

2. Die DSGVO findet gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchstabe d) keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Sofern die JVA Sehnde Daten zum Zwecke der Strafvollstreckung verarbeitet, erfolgt dies auf der Rechtsgrundlage des §§ 190 ff. NJVollzG.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die Daten werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben gespeichert.

Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

Die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich für die Datenverarbeitung, die der DSGVO unterfällt, aus Artikel 13 DSGVO sowie § 50 NDSG. Sofern die Datenverarbeitung zum Zwecke der Strafvollstreckung erfolgt, haben betroffene Personen dieselben Rechte. Diese ergeben sich aus der Rechtsgrundlage der § 200 Abs. 2 NJVollzG i. V. m. § 50 NDSG. Konkret ergeben sich daraus folgende Rechte: Recht auf Auskunft (§ 51 NDSG), Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (§ 52 NDSG).

Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.). Recht auf Berichtigung: Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen.

Recht auf Löschung: Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, z. B. wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

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