Niedersachsen klar Logo

Hinweise zum Strafantritt

Hinweise für Personen, die sich selbst zum Strafantritt in der JVA Sehnde (geschlossener Vollzug) stellen wollen

Allgemeine Hinweise:

· Erscheinen Sie bitte nüchtern und ohne jegliche Einwirkung von Betäubungsmitteln.

· Ein Strafantritt ist jederzeit möglich. Am günstigsten gestalten sich die Abläufe während der üblichen Geschäftszeiten zwischen 07:30 Uhr und 15:30 Uhr.

· Wenn Sie die Anreise zu der für Sie zuständigen Justizvollzugsanstalt nicht selbst bezahlen können, können Sie sich auch bei der Ihrem Wohnort nächst gelegenen Justizvollzugsanstalt zur Aufnahme melden. Von dort werden Sie in die zuständige Justizvollzugsanstalt verlegt.

· Bringen Sie die Ladung zum Strafantritt und ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) mit, damit Ihre Identität festgestellt werden kann.

· Sie dürfen nur Sachen mitbringen, die Sie während der Zeit in Haft und für die Entlassung benötigen. Deshalb müssen Sie vor Ihrem Strafantritt dafür sorgen, dass Ihre sonstige persönliche Habe (Möbel, Ausstattungs-Gegenstände, Haustiere pp.) für die Zeit Ihrer Inhaftierung sicher verwahrt ist.

· In der Justizvollzugsanstalt erhalten Sie Verpflegung, Wasch- und Hygieneartikel sowie Bekleidung.

· Sofern Sie auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten Sie sich vor Strafantritt mit unserem medizinischen Dienst in Verbindung setzten.

Um Ihre medizinische Behandlung während ihres Aufenthalts lückenlos weiter zu führen, behalten Sie beim Strafantritt aktuelle Befunde und Arztbriefe sowie einen vorhandenen Medikamentenplan bitte am Mann und zeigen Sie diese den zuständigen Beamten.

· Das Einbringen von Handys, Waffen (z. B. Messer, Pfefferspray), Alkohol, Drogen, Medikamenten - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete Medikamente -, Schreibwaren, Büchern, Zeitschriften, Hygieneartikeln, sowie Nahrungs- und Genussmitteln (z. B. Tabakwaren) ist nicht erlaubt!

Unerlaubte Gegenstände werden - soweit möglich - in der sogenannten Kammer der Justizvollzugsanstalt verwahrt oder auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt oder entsorgt.

Einbringen persönlicher Gegenstände:

· Bargeld: Der Besitz von Bargeld innerhalb der Justizvollzugsanstalt ist verboten. Mitgebrachtes Bargeld wird Ihnen abgenommen und dem Ihnen zugeordneten Anstaltskonto gutgeschrieben. Es steht Ihnen während der Inhaftierung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung bzw. wird Ihnen bei der Entlassung aus der Haft wieder ausgezahlt.

· Kleidung, Wäsche: Sie können Ihre private Kleidung und Wäsche in angemessenen Umfang grundsätzlich mit einbringen. Diese wird Ihnen nach erfolgter Kontrolle und im Rahmen der gültigen Hausordnung ausgehändigt, d.h. maximal 7 T-Shirts, 7x Unterwäsche und 7 Paar Socken, insgesamt 4 Hosen (egal ob Jogging- oder Jeanshose), 3 Pullover, 4 Jacken sowie 3 Paar Schuhe. Des Weiteren 2x Bettwäsche sowie 2x Bade- und Handtücher. Lederbekleidung ist in der JVA Sehnde nicht zugelassen, ebenso wenig wie Leder- und knöchelhohe Schuhe bzw. Stiefel.

Überzählige und nicht aushändigungsfähige Kleidungs- und Wäschestücke werden in der sogenannten Kammer unter Verschluss verwahrt und Ihnen bei der Entlassung wieder ausgehändigt.

· Wertgegenstände: Mitgebrachte Wertgegenstände (z. B. Armbanduhr ohne Zusatzfunktionen) können Ihnen in der Justizvollzugsanstalt ausgehändigt werden. Höherwertige Gegenstände werden in der Anstalt sicher verwahrt und bei der Entlassung wieder ausgegeben.

· Elektrogeräte: Elektrogeräte dürfen - nach vorheriger Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt - eingebracht werden. Es sind allerdings folgende Einschränkungen zu beachten:

- Die Größe eines Flachbildschirms darf eine Bilddiagonale von maximal 28 Zoll, die eines Röhrengerätes von maximal 42 cm nicht überschreiten.

- Elektrogeräte dürfen über keinen PCMCIA-Anschluss, kein Bluetooth und kein WLAN verfügen. Ebenso darf kein Mikrofon sowie Kassettendeck verbaut sein.

- Evtl. vorhandene Zusatzfunktionen und Anschlüsse (z. B. USB, IPhone, Ipod, LAN, Card-Slot’s) werden ggfls. irreparabel deaktiviert.

- Alle eingebrachten Geräte werden vor Aushändigung überprüft und danach versiegelt.


Beim Einbringen von Gegenständen ist darauf zu achten, dass diese mit dem Empfängernamen und Geburtsdatum beschriftet sind. Es sind geeignete und verschlossene Transportbehältnisse zu verwenden (bspw. Reisetaschen, Koffer, Kartons). Müllsäcke, Einkauftaschen, Elektrogeräte ohne Verpackung werden nicht angenommen.


 

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln