Post & Pakete
Post
Die private Gefangenenpost wird grundsätzlich kopiert und die Kopien werden ausgehändigt. Die Originalpost wird eingelagert und bei Entlassung an den Gefangenen herausgegeben. Bilder / Fotos werden in Farbe (max. 4 Stück) pro Sendung kopiert und ausgehändigt.
Die Briefe dürfen keine Geldeinlagen, keine Briefmarken, keine Rätsel und keine Kataloge enthalten.
Die Gefangenenpost muss zudem, für etwaige Rücksendungen, mit einem Absender versehen sein. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird die Annahme verweigert und die Post wird auf Kosten des Gefangenen zurückgesendet.
Post für Untersuchungshaftgefangene
Post für Inhaftierte in Untersuchungshaft wird vom Gericht kontrolliert. Es gibt Ausnahmen, in denen keine Kontrolle stattfindet. Bargeld und Briefmarken dürfen dem Gefangenen nicht geschickt werden.
Pakete
Pakete dürfen laut Gesetz keine Nahrungs- und Genussmittel enthalten. Der Inhaftierte muss für Pakete eine Erlaubnis bei der JVA Sehnde beantragen.
Paketannahme
Pakete von Besuchern werden zu den Besuchszeiten angenommen.
Paketzusteller liefern die Pakete bis 12 Uhr. Nachnahmesendungen werden von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der Zahlstelle und nach vorheriger Sperrung des Betrages angenommen.
Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Zahlstelle.
*Eine Annahme von offenen Behältnissen (bspw. Taschen oder Tüten) erfolgt nicht. Bitte achten Sie auch bei Elektroartikeln auf eine geeignete feste und schützende Verpackung.