Tagesablauf
Vom Wecken bis zum Einschluss!
(Liebe Leserinnen & Leser. Bei dieser Seite handelt es sich um einen Artikel und nicht um eine Übersichtsseite. Weiterführende Artikel sind hier nicht hinterlegt.)
Oftmals herrscht in der Öffentlichkeit die einhellige Meinung, dass Gefangene in Deutschland einen Haftalltag mit allen nur erdenklichen Vorzügen genießen und keinerlei Leistung erbringen müssen.
Dies ist nicht so!
Der Vollzugsalltag ist straff organisiert und einem Tagesablauf in Freiheit, soweit als möglich, angeglichen. So sind Gefangene zum Besipiel zur Arbeit verpflichtet und gehen innerhalb der Justizvollzugsantsalt einer Tätigkeit nach. Arbeitende Gefangene haben sich auch anteilig an den enstandenen Haftkosten zu beteiligen.
Im folgendem wollen wir Ihnen einen Hafttag exemplarisch darstellen!
Beginn eines ganz "normalen Vollzugsalltags" in der Justizvollzugsanstalt Sehnde:
Wecken durch den Justizvollzugsbeamten, Durchführen der Lebendkontrolle und Ausgabe des Frühstücks durch den Hausarbeiter auf der Station!
06:10 Uhr
Arbeitsbeginn: Die Gefangenen gehen, nach dem sie gründlich durchsucht wurden, gestaffelt in die jeweiligen Arbeitsbetriebe oder in die interne Schule. Für die Gefangenen, denen keine Arbeit zugewiesen werden kann, ist bis zum Mittagessen Einschluss. (d.h.. Aufenthalt im Haftraum bei verschlossener Tür)
07:00 Uhr
Freistunde: Die nicht arbeitenden Gefangene nehmen zu dieser Zeit die ihnen gesetzlich zustehende Freistunde im inneren Sicherheitsbereich der Anstalt wahr. Hierbei wird die Freistunde von dem Vollzugspersonal überwacht. Nach der Hälfte der Zeit (30 Minuten) haben die Inhaftierten die Möglichkeit, in die Unterkunftsbereiche vorzeitig zurück zu kehren.
09:00 Uhr
Mittagskostausgabe: Das Mittagessen wird von den arbeitenden Gefangenen in den Sozialräumen der Betriebe bzw. in der Schule eingenommen. Die nicht arbeitenden Gefangenen erhalten ihre Kost in der jeweiligen Vollzugsabteilung.
11:45 Uhr
Die auf den Vollzugsabteilungen befindlichen Gefangenen erhalten Aufschluss. Sie können sich frei innerhalb der Abteilung bewegen. Der Aufschluss auf den Abteilungen wird stets durch die Stationsbediensteten überwacht.
14:00 Uhr
Arbeitsende: Die Gefangenen kehren auf ihre Stationen zurück. Ab 15:50 Uhr haben auch die Arbeiter die Gelegenheit ihre gesetzlich zugesicherte Freistunde an der frischen Luft zu verbringen. Auch für diese besteht, nach der Hälfte der Zeit, die Möglichkeit in die Unterkunftsbereiche zurück zu kehren.
15:45 Uhr
Der Hausarbeiter einer jeden Station verteilt aus dem Essenwagen heraus das Abendbrot. Hierbei werden die verschiedenen Kostvorgaben, aus gläubigen und/ oder gesundheitlichen Gründen, streng eingehalten. Der Hausarbeiter trägt bei der Essenausgabe die notwendige Schutzkleidung.
17:00 Uhr
Nun ist Zeit für Behandlungs- und Freizeitangebote: Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen (siehe Abschnitt „Behandlung“); Wahrnehmen der Freizeitangebote (z.B. Koch- oder Malgruppen, Musikgruppen, Sportneigungsgruppen); Selbständige Beschäftigung im Gruppenraum der Station; Gespräche mit den Fachdiensten und der Abteilungsleitung; Möglichkeit zum Telefonieren mit Angehörigen und/oder Freunden.
17:30Uhr
Nachteinschluss: Jeder Gefangene hat sich in seinen Haftraum zu begeben und wird eingeschlossen. Erst am nächsten Tag zum Wecken wird er seinen Haftraum verlassen können!
19:45 Uhr
Innenhof der Justizvollzugsanstalt Sehnde