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Wäsche

Wäschepakete dürfen max. 1x mal im Quartal von dem Inhaftierten empfangen werden. Hierzu ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Das Wäschepaket kann beim Besuch oder auf dem Postwege in die Justizvollzugsanstalt gelangen.

Als Empfangsberechtigung erhält der Inhaftierte eine Wäschepaketmarke, die er dem Paketversender zuzuschicken hat oder Vorgenannten beim Besuch zu übergeben hat. Gleichermaßen wird dem Inhaftierten ein Merkblatt zum Paketempfang ausgehändigt. Bitte bringen Sie, so denn Sie das Wäschepaket auf dem Postwege versenden, die Wäschepaketmarke gut sichtbar aussen an. Ansonsten wird die Annahme verweigert.

Nach Eingang des Pakets wird dieses dem Inhaftierten ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass Körperpflegemittel nicht in das Wäschepaket gehören. Diese gelangen nicht zur Aushändigung.

Ausgabe in der Kammer

Ausgabe von Ausstattungsgegenständen in der Kammer der Justizvollzugsanstalt Sehnde

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