Laufbahn und Besoldung
Informationen zur Laufbahn und Besoldung:
Sie werden als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt und führen die Dienstbezeichnung: "Inspektoranwärterin im JVD“ oder „Inspektoranwärter im JVD". Sie erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A 9 (ca. 1319 € - zur Orientierung)
Nach Bestehen der Laufbahnprüfung werden Sie in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zur „Inspektorin im Justizvollzugsdienst" oder zum „Inspektor im Justizvollzugsdienst“ mit Bezügen nach A 9 NBesO ernannt.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach Ableistung einer Probezeit von drei Jahren. Bei guten Leistungen ist eine Beförderung bis zur Oberamtsrätin oder zum Oberamtsrat im Justizvollzugsdienst (A 13 NBesO) möglich.