Informationen zum Datenschutz für Besucher und Angehörige
Informationen zum Datenschutz für Besucher und Angehörige
Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die JVA Sehnde verarbeitet persönliche Daten. Diese werden im erforderlichen Umfang erhoben. Die Daten werden genutzt, um die Aufgaben der JVA Sehnde zu erfüllen. Eine Datenverarbeitung von Personen, die nicht inhaftiert sind, ist möglich. Dies sind z. B. Besucher, Lieferanten, Kunden und Angehörige von Gefangenen. Eine Verarbeitung dieser Daten findet insbesondere in folgenden Fällen statt:
1. Wenn Sie die JVA betreten, werden folgende Daten verarbeitet:
Ihr Name
Ihr Geburtsdatum
Ihre Adresse
die Nummer Ihres Ausweises
Diese Daten werden benötigt, um Sie eindeutig zu erkennen. Sie können die JVA Sehnde nur betreten, wenn Sie mit der Verarbeitung einverstanden sind.
2. Wenn Sie einem Inhaftierten Briefe schicken, werden folgende Daten erhoben:
Ihr Name
Ihre Adresse
Das Verarbeiten Ihrer Daten dient der Strafvollstreckung. Ihre Daten werden nur erhoben, wenn sie auf dem Brief stehen.
Bekommen Sie einen Brief von einem Inhaftierten, werden die gleichen Daten erhoben.
Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt auf folgender Grundlage:
1. Die Verarbeitung und Erhebung Ihrer Daten erfolgt nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
2. Die DSGVO findet keine Anwendung, wenn Daten für die Strafvollstreckung verarbeitet werden. Dies gilt auch bei folgenden Punkten:
- Der Verhütung von Straftaten
- Der Ermittlung bei Straftaten
- Der Aufdeckung von Straftaten
- Der Verfolgung von Straftaten
Die DSGVO findet auch keine Anwendung, wenn es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit geht.
In diesen Fällen erfolgt die Erhebung von Daten auf Grundlage des § 190 und der nachfolgenden Paragraphen im Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG).
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die Daten werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben gespeichert.
Ihre Rechte bei der Erhebung von Daten sind folgende:
Ihre Rechte bei der Verarbeitung von Daten ergeben sich aus Art. 13 DSGVO und § 50 NDSG. §204 und §205 NJVollzG.
Sie haben folgende Rechte:- Recht auf Auskunft zu Ihren Daten (§ 204 NJVollzG, §51 NDSG)
- Recht auf Berichtigung Ihrer Daten (§ 205 Abs.1 NJVollzG, §52 NDSG)
- Recht auf Löschung Ihrer Daten (§205 Abs.2 NJVollzG, §52 NDSG)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (§ 205 Abs. 3 NJVollzG, §52 NDSG)
Recht auf Auskunft: Sie können verlangen, dass man Ihnen mitteilt, ob Ihre persönliche Daten verarbeitet wurden.
Wurden Ihre Daten verarbeitet, haben Sie das Recht folgendes zu erfahren:
- Warum Ihre Daten verarbeitet wurden
- Woher die JVA Ihre Daten hat
- Wer Ihre Daten bekommen hat
- Wie lange Ihre Daten gespeichert werden
- Ob ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten besteht
Sie haben darüber hinaus das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz anzurufen und dessen Kontaktdaten zu erfahren.
Recht auf Berichtigung: Sind Ihre Daten falsch, haben Sie ein Recht darauf diese zu verbessern. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie den fehlenden Teil ergänzen.
Recht auf Löschung: Sie können Ihre Daten löschen lassen, wenn der Grund der Verarbeitung nicht mehr da ist. Ihre Daten können auch gelöscht werden, wenn Sie mit der Verarbeitung nicht mehr einverstanden sind.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können die Verarbeitung Ihrer Daten begrenzen lassen. Dies kann der Fall sein, wenn die JVA Ihre Daten nicht mehr braucht. Benötigen Sie diese aber noch, wird die Verarbeitung eingeschränkt. Dies kann zum Beispiel nötig sein, wenn Sie einen Anspruch durchsetzen möchten. Die Einschränkung ist auch möglich, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sind. Gibt es mögliche berechtigte Gründe Ihre Daten trotzdem zu erheben, werden Ihre Daten nur begrenzt verarbeitet. Es wird dann geprüft, ob die Gründe wirklich berechtigt sind. Erst dann erfolgt eine normale Verarbeitung.