Videotelefonate
Nach der Abschaltung von SKYPE wird ab sofort die Open Source Videokonferenz der Plattform jitsi verwendet, mit der Sie Videotelefonate mit Ihren inhaftierten Angehörigen führen können.
Um an dieser Videokonferenz teilnehmen zu können, beantragt Ihr Angehöriger beim Besuchsdienst die Notierung Ihres Termins zu den vorgegebenen Besuchszeiten (analog zu ehemals SKYPE) und muss Ihnen vorab seine Gefangenenbuchnummer mitteilen.
Folgende Verfahrensweise ist bei der Benutzung zu beachten:
Sie müssen zu den vereinbarten Terminen folgendes in die Adressleiste eintragen.
https://meet.mars-services.de/Gefangenen-Buchnummer (ohne Backslash)
Beispiel: https://meet.mars-services.de/1234245
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird vorausgesetzt, dass Sie den Zugriff von der Plattform JITSI auf die Kamera und das Mikrofon auf deren Endgeräten zu lassen.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Nutzung von jitsi erfolgt ausschließlich in Ihrer Verantwortung:
jitsi wird durch die in Deutschland gehostete Seite der mars solutions GmbH zur Verfügung gestellt und steht Ihnen als Browser-Anwendung über einen US-amerikanischen Dienstleister zur Verfügung. Der Betrieb unterliegt daher nicht den Vorgaben des in Deutschland oder anderen europäischen Ländern geltenden Datenschutzes.
Das bedeutet, dass alle bei der Nutzung von jitsi ausgetauschten Daten wie Töne und Bilder, das gesprochene Wort und Inhalte von Gesprächen unverschlüsselt in die USA übermittelt werden. Einen Zugriff Dritter auf diese Daten während oder nach der Übermittlung ist daher nicht auszuschließen. Auch ist nicht auszuschließen, dass diese übermittelten Daten durch den Dienstleister oder Dritte in den USA erfasst, gespeichert, verändert, ausgelesen, verknüpft oder auf eine andere Art verarbeitet werden. Dies gilt für die Daten der Personen, die jitsi nutzen und für die Daten ihres Umfeldes (zum Beispiel weitere unbeteiligte Personen, die auch im Bild zu sehen sind oder das Zimmer, in dem das Gespräch geführt wird). Auch das einzelne Bild und der einzelne Ton sowie beides zusammen können genügend Informationen enthalten, um alle hör- und sichtbaren Personen anhand ihrer Stimme oder ihrer Gesichtsmerkmale identifizieren zu können.
Diese Justizvollzugseinrichtung selbst speichert, nutzt oder verarbeitet die durch die Nutzung von jitsi bermittelten Ton- und Bilddaten nicht.
Sollte eine entsprechende vollzugliche oder richterliche Anordnung zur Überwachung der jitsi-Nutzung vorliegen, wird diese den Nutzerinnen oder Nutzern von jitsi nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen gesondert bekannt gegeben.